Ergänzung Außenbereichssatzung Kronenburg

Interessen-Verein macht der Stadt einen unwiderstehlichen Vorschlag
2003


Bereich Außenbereichssatzung Nr. 25 "Kronenburg"

Im Jahr 2003 erfuhr der Interessen-Verein von der Absicht des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land (WTL) die Wasserleitung, die durch Uffeln nach Recke führt, zu erneuern. Damals wurde die Idee geboren, auf der Trasse einen Radweg zu bauen, was auch erfolgreich war (siehe Bericht).
Bei den Gesprächen mit dem WTL über den genauen Verlauf der neuen Trasse wurde eher beiläufig deutlich, dass die neue Wasserleitung in Gänze auf der östlichen Kanalseite Richtung Recke verlegt werden sollte. Bisher war sie in Teilen in Uffeln auf der westlichen Kanalseite verlaufen. Die Grundstücke, durch die die Wasserleitung führte, unterlagen baulichen Beschränkungen.
Durch die Verlegung auf die andere Kanalseite wurde ein größeres Flurstück, das direkt an den Bereich der Außenbereichssatzung "Kronenburg" anschloss und im Eigentum der Stadt stand, von der „Last“ Wasserleitung befreit und bebaubar, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen würden.

Der Interessen-Verein nahm mit Stadt Ibbenbüren Verbindung auf und machte den Vorschlag, dieses Flurstück in die Außenbereichssatzung einzubeziehen und damit bebaubar zu machen. Dieser Vorschlag stieß bei der Stadt auf großes Interesse. Bot sich doch die Möglichkeit seitens der Stadt ca. 2400 qm Bauland zu verkaufen. So gab es eine klassische Win-Win-Situation: die Stadt erzielte Einnahmen und Uffeln erhielt Bauplätze. Noch im Jahr 2003 wurden die entsprechenden Maßnahmen zur Ergänzung der Außenbereichssatzung Nr 25 „Kronenburg“ eingeleitet.

Anlage zur Ratsvorlage; Vorschlag für Aufteilung des Flurstücks

Ein Anlieger, dessen Grundstück an das städtische Flurstück angrenzte, stellte bei der Stadt den Antrag, den Ergänzungsbereich zu erweitern und auch einen Teil seines Grundstückes in den Satzungsbereich einzubeziehen, um weitere Baumöglichkeiten zu schaffen. Dies wurde von der Stadt mit Hinweis auf die baugesetzlichen Bestimmungen abgelehnt.
Auch der IVU hielt den Vorschlag von des Anliegers für sinnvoll und intervenierte in seinem Sinne bei der Stadt. Aus Sicht des IVU waren mit den drei städtischen Grundstücken so insgesamt 7 Baugrundstücke möglich. Trotz intensiver Gespräche blieb die Intervention letztlich ohne Erfolg. Gespräche des IVU mit der Bezirksregierung und auch ein Behördentermin vor Ort mit Vertretern der Bezirksregierung der Stadt Ibbenbüren und Vorstandsmitgliedern des IVU im Dezember 2003 führte nicht zum gewünschten Ergebnis. Während die Stadt die Einbeziehung des städtischen Grundstücks als "zulässige Abrundung" ansah, bewertete sie die teilweise Einbeziehung des angrenzenden Grundstücks als eine "unzulässige Ausdehnung in den Außenbereich". Schaut man sich den neuen Grenzverlauf an, wäre es aus Sicht des IVU ohne Weiteres auch baurechtlich möglich gewesen, die neue Grenzlinie auf die rechte Ecke des angrenzenden Grundstücks zu ziehen, um vier weitere Baumöglichkeiten entstehen zu lassen. Die Vorstellung war aber zum damaligen Zeitpunkt absolut nicht durchsetzbar.
So wurde im Mai 2004 durch den Rat die Ergänzung der Satzung um das städtische Flurstück beschlossen. In dieser Form ist sie heute noch gültig. Der Vorlage war eine Skizze beigefügt, aus der zu entnehmen war, wie das Flurstück für eine Bebauung aufgeteilt werden sollte.
Das Flurstück 269 wurde dann auch nach diesem Vorschlag in drei Grundstücke geteilt, erschlossen und zum Preis von 45 € pro qm verkauft. Kurz danach entstanden dort drei schmucke Eigenheime. Durch Verhandlungen konnte der IVU allerdings erreichen, dass die Grundstücke entgegen den ersten Vorstellungen so geschnitten wurden, dass eine Verlängerung der vor den Häusern verlaufenden Straße zur Erschließung anschließender weiterer Häuser zu späterer Zeit möglich blieb. Dieser Weitblick zeigte sich 2013 dann als sehr hilfreich.