19. April 2024
Einwender nicht erfolgreich - Bezirksregierung entscheidet pro Hafenbecken
Seit Anfang 2023 bewegt das Thema die Gemüter in Obersteinbeck. Die Anwohner haben sich vehement für den Erhalt des Leinpfades eingesetzt. Nun hat die Bezirksregierung die Planfeststellung abgeschlossen und einen Beschluss erlassen, wonach das Hafenbecken wie beantragt gebaut werden darf. Der Leinpfad wird danach geschlossen werden.
Die Einwender haben sich mit ihren Vorschlägen, Anträgen und Stellungnahmen nicht durchsetzen können.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde bis zum 8.4.24 auf der Internetseite der Bezirksregierung veröffentlicht. Seitdem gilt er als zugestellt. Werden nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung Rechtsmittel eingelegt, wird er Beschluss rechtskräftig.
Auch der IVU war unter den Einwendern und hat sich für den Erhalt des Leinpfades ausgesprochen. Alle Einwendungen wurden im Erörterungstermin im Juli 2023 in Recke noch einmal behandelt.
Wie die meisten Einwender hatte auch der IVU nichts gegen den Bau des Hafenbeckens, sah jedoch eine Brücke oder eine Überführung auf dem Schleusentor als mögliche Alternativen zur Schließung des Leinpfades.
Der Beschluss der Bezirksregierung beschäftigt sich auch damit. Er folgt aber den Ausführungen des Antragstellers Andreas Reeker, wonach eine Brücke mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Mit einer notwendigen Durchfahrthöhe von 4,60 m, einer Spannweite von 10 m über den Kanalanschluss und einer damit notwendigen Gesamtlänge von 90 – 100 m würde die Brücke 1,5 bis 2 Millionen € kosten. Diese Kosten müsste die Gemeinde Recke tragen, schreibt die IVZ am 29.3.2024. Den Leinpfad über die Schleusentore zu führen, würde danach aufwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen erfordern. Kosten 100.000 bis 150.000 €, die ebenfalls die Gemeinde Recke oder der Kreis tragen müssten, dazu die jährlichen Unterhaltungskosten des Weges.
So bleibt wohl nur die Möglichkeit Leinpfad auf beiden Seiten in Höhe des Hochwaldgeländes zu schließen und den Weg zu verlegen. Und dies muss großräumig geschehen, denn ein Weg über das Betriebsgelände Hochwald oder unmittelbar daran entlang ist aus betrieblichen bzw. eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich. Bleibt nur noch der Weg über die Bergstr., Hörsteler Str. und Hochwaldstr.. Soweit bekannt, wird bei einer Sperrung des Leinpfades ab der Brücke ein Anschluss an den Radweg zur Bergstr. geschaffen.
Wann nach Rechtskraft des Bescheides die Baumaßnahmen beginnen, ist dem IVU zurzeit nicht bekannt. Rechtsmittel wird der IVU gegen den Beschluss nicht einlegen.