15. August 2023
Einwendungen wurden am Montag im Recker Rathaus verhandelt
Der geplante Bau eines Hafenbeckens am Mittellandkanal in Obersteinbeck (siehe hier) auf dem Gelände des Hochwald-Gewerbeparks stößt insbesondere bei den Anliegern auf Widerstand, da nach den eingereichten Plänen der Leinpfad dadurch unterbrochen würde. Große Umwege für Radfahrer und Fußgänger wären die Folge.
Entsprechend groß war die Anzahl der Einwendungen gegen das Vorhaben, als die Bezirksregierung Münster im Frühjahr 2023 die Unterlagen im Internet veröffentlichte. Auch der Interessen-Verein hat eine Einwendung gegen die Unterbrechung des Leinpfades erhoben, da wir hier Uffelner Interessen berührt sehen.
Am gestrigen Montag traf man sich nun im großen Ratssaal im Rathaus Recke, um die Einwendungen zu erörtern. Eingeladen hatte die Bezirksregierung Münster zu diesem nichtöffentlichen Termin. Teilnahmeberechtigt waren daher nur die Einwender sowie die sogenannten Träger öffentlicher Belange. Die angereiste IVZ wurde nicht zugelassen, da dazu die Zustimmung aller Teilnehmer erforderlich gewesen wäre. Bei der Abfrage durch die moderierende Bezirksregierung erhob sich aber eine Gegenstimme.
Über 50 Einwendungen hatte es gegeben. Ca. 20 Einwender sowie der Vertreter des Kreises Steinfurt und des Wasser- und Schifffahrtsamtes waren anwesend, als um 09.00 Uhr der Termin von dem Vertreter der Bezirksregierung eröffnet wurde.
Nach kurzer Einführung wurden als erstes die Einwendungen gegen den Wegfall des Leinpfades verhandelt. Hiergegen richten sich offensichtlich die allergrößte Anzahl der Einwendungen.
Insbesondere die Anlieger sprachen sich wie erwartet mit unterschiedlichsten Argumenten erneut für den Erhalt aus. Auch der Kreis Steinfurt plädiert dafür. Hier sieht man insbesondere das Projekt „Asphaltierter Schnellradweg auf dem Leinpfad“ durch die Unterbrechung gefährdet.
Wie man hört, stehen aus Sicht des Antragstellers, Fa. Reeker, insbesondere technische und räumliche Probleme einem angepassten Leinpfad entgegen.
So ein Erörterungstermin dient in erster Linie einer möglichen Kompromissfindung. Die Bezirksregierung hört sich nochmals alle Argumente an und bezieht sie in ihre Überlegungen bei der Entscheidung über den Antrag ein. Letztlich möglich sind eine antragsgemäße Genehmigung, eine Genehmigung mit Auflagen oder auch eine Ablehnung.
Wie das in diesem Fall ausgehen wird, ist, so hört man, kaum zu prognostizieren. Mit der Entscheidung ist wohl im späten Herbst zu rechnen.