Der Kampf gegen den Schweine-Maststall am Friedhof

Juli 2014


Die Versammlung

Die Zeit drängte nach der Gründung der Bürgerinitiative. Der Antrag der Familie T.egelmann für den Bau des Maststalles am Friedhof lag zu dem Zeitpunkt schon länger bei der Stadt vor. Sollte die Stadt genehmigen wollen, war damit recht kurzfristig zu rechnen.
So wurde zwischen Interessen-Verein und Bürgerinitiative verabredet, ein Bürgerversammlung zu dem Thema in der Gaststätte Helmer abzuhalten. Der Interessen-Verein sollte einladen und ins Thema einführen und dann an die Bürgerinitiative übergeben. So geschah es dann auch am 28. Juli, fünf Tage nach Gründung der BI.
Weit über hundert Leute folgten der Einladung und auch Stadtverwaltung und Ratsparteien waren gut vertreten. Bernhard Plagemann führte in das Thema ein und schilderte das Vorhaben sowie die bisherigen erfolglosen Bemühungen des Interessen-Vereins. Dann machte er noch einmal die Position des Interssen-Vereins deutlich, der den Bau des Stalls rundweg ablehnt, und übergab an Wilfried Kampmann, den 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative.

IVZ v. 30. Juli 2014

Er stellte die BI vor, warb für die Mitgliedschaft sowie die beabsichtigte Unterschriftenaktion gegen den Stall und stellte die rechtlichen Bedenken gegen den Bau des Stalles dar.
Aus Sicht der BI sei der beantragte Stall aus mehreren Gründen nicht genehmigungsfähig.

  • Der beantragte Stall müsse mit den vorhandenen Ställen auf dem Hof zusammengerechnet werden. Damit überschreite das Vorhaben die maximal zulässige Zahl von Mastplätzen für gewerbliche Ställe im Außenbereich.
  • Ein Stall direkt am Friedhof verstieße gegen das öffentliche Interesse.
  • Ein gewerblicher Stall gehöre in ein Gewerbegebiet und nicht in den Außenbereich.

Stadtbaurat Siedler hielt dem entgegen, der Antrag „bewege sich im rechtlichen Bereich“ und man könne „nicht jahrelang mit einer Genehmigung warten“. So endete der Abend mit deutlichen Unmutsäußerungen der Uffelner über die Situation in Uffeln Mitte und über die CDU, für die Monika Tegelmann zu der Zeit im Rat saß.

Die IVZ berichtete am 30.7 auf der ersten Lokalseite ganzseitig über die Versammlung. Auch wenn der Titel aus Sicht der BI nicht ganz glücklich war, so war die Berichterstattung doch das, was notwendig war, um der Sache in Uffeln und in der Politik den richtigen Schub zu verleihen.

Die Unterschriftenaktion

Die Reaktion auf die Bürgerversammlung war herausragend. Und entsprechend war auch die Resonanz auf die Unterschriftenaktion gegen den Stall am Friedhof. Mitglieder der BI gingen von Haus zu Haus und auch auf den Arbeitstellen wurde Werbung für Unterschriften gemacht.

IVZ v. 23. August 2014

So konnten Friedhelm Unnerstall. 2. Vorsitzender, und Gisbert Grotemeier, Geschäftsführer, für die BI am 22.8.2014 eine Liste mit 501 Unterschriften an Bürgermeister Steingröver übergeben. „Dann hat ja fast jeder Erwachsene in Uffeln unterschrieben“, kommentierte Steingröver den Erfolg der Unterschriftenaktion.
Ein starkes Votum der Uffelner gegen den Maststall.
Und die Politik war offensichtlich beeindruckt. Der Bürgermeister äußerte schon bei der Übergabe deutliche Bedenken gegen den Stall und auch die Stimmen aus der Kommunalpolitik sprachen sich deutlich gegen den Bau des Stalls an dieser Stelle aus. Dazu beigetragen hatte sicherlich auch eine Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative für die Ratsfraktionen, bei der noch mal deutlich auf die Uffelner Belastung und die Rechtslage hingewiesen wurde.
Und, wie bereits beim Bürgermeistertermin angekündigt, wurde eine Kopie der Unterschriftenliste auch an die Familie Tegelmann übersandt. Die Bürgerinitiative verband damit die herzliche Bitte, das Vorhaben angesichts des überragenden Votums gegen den Stall doch noch mal zu überdenken und vom Bau abzusehen.
Aber die Reaktion der Familie Tegelmann war enttäuschend. In persönlichen Gesprächen wurde betont, dass man den Stall auf jeden Fall bauen wolle.

Das Gutachten

Anwohner aus Uffeln Mitte meldeten sich als Beteiligte zum Verfahren und die Bürgerinitiative unterstützte sie als Beistand. Umfangreiche Stellungnahmen der BI, die sich auf obergerichtliche Rechtsprechung stützten, ließen bei Stadt dann doch Zweifel entstehen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Antrages. So gab die Stadt letztlich ein Gutachten bei einer Anwaltskanzlei in Münster in Auftrag. Dieses lag dann im Oktober 2014 vor und stärkte die Position der Bürgerinitiative. Beantragter Stall und vorhandene Hofanlage waren danach als Einheit zu beurteilen. Damit überschritt der beantragte Stall die maximal zulässige Größe. Als Indiz für die Zusammengehörigkeit der Anlagen wurde der Betreiber der Hofanlage gesehen, der auch Geschäftsführer des antragstellenden Betriebes war. So wechselte im laufenden Genehmigungsverfahren der Antragsteller. Nun war der Sohn, Hendrik T., Antragsteller.

Stadt lehnt Bauantrag ab

Im November 2014 gab es einen Erörterungstermin mit allen Verfahrensbeteiligten. Beteiligte Anwohner wurden von Beiständen aus der Bürgerinitiative begleitet. Trotz umfangreicher Diskussion kam es zu keinem Einvernehmen. Der Antragsteller wollte bauen, die Beteiligten lehnten das Bauvorhaben ab.
Im Februar 2015 lehnte die Stadt dann den Bauantrag endgültig ab. Sie stützte sich dabei auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten. Entscheidend war danach die räumliche Nähe des beantragten Stalles zur vorhandenen Hofanlage. Diese seien zusammenzurechnen, so die Stadt, und damit sei die höchstzulässige Zahl von 1499 Mastplätzen überschritten. Dagegen legte Hendrik T. Klage beim Verwaltungsgericht in Münster ein.

Geplanter Stadtort des neuen Stalles auf dem Uffelner Esch

Der neue Bauantrag

Im April 2015 stellte Hendrik Tegelmann einen neuen Bauantrag und stellte die Klage ruhend. Offensichtlich unter dem Eindruck eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes in einem vergleichbaren Fall in Löhne, bei dem auch die räumliche Nähe zur Zusammenrechnung geführt hatte.
Dieser neu beantragte Stall, entsprach dem alten und sollte auf demselben Flurstück nur etwa 150 m weiter westlich entstehen, also in größerer räumlicher Entfernung zur vorhandenen Hofanlage.

Die Uffelner waren empört und viele Einwohner von Uffeln Mitte und aus der Tegelmann-Siedlung meldeten sich als Beteiligte zum Verfahren. Der BI-Vorstand führte intensive Gespräche mit Ratsvertretern aller Fraktionen, die sich bei diesem Treffen deutlich gegen diesen neuen Stall aussprachen. Gemeinsam mit dem IVU wurde zu einer Spendenaktion aufgerufen, um so das nötige Kapital für sich möglicherweise anbahnende Gerichtsverfahren zu sammeln. Die Unterstützung der Uffelner war beeindruckend.
Die BI und Anwohner als Beteiligte im Verfahren machten Eingaben zum Vorhaben. Dabei wiesen sie insbesondere auf den beabsichtigten betrieblichen Zusammenhang zwischen der Hofstelle Tegelmann und dem beantragten neuen Stall hin und nannten dafür Indizien. Bei einem solchen Zusammenhang wäre auch dieses Vorhaben planungsrechtlich unzulässig und dürfte nicht genehmigt werden.
Auch der neue Bürgermeister Dr. Schrameyer hatte sich im Wahlkampf eindeutig gegen gewerbliche Schweineställe in Uffeln positioniert.

Für diese beiden Standorte hat die Stadt die Genehmigung verweigert

Stadt verweigert Baugenehmigung erneut

Im Mai 2016 verweigerte die Stadt Ibbenbüren auch die Baugenehmigung für den Stall Uffelner Esch 2.
In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass Hendrik T. die Klage wegen der bereits im Februar 2015 verweigerten Genehmigung für den Stall unmittelbar am Friedhof zurückgenommen hatte. Der abschlägige Bescheid der Stadt aus Februar 2015 war damit rechtskräftig. Ein großer Erfolg für die BI.
In der Begründung teilte die Stadt die Argumentation der Bürgerinitiative. Sie verweigerte die Genehmigung weil sie einen beabsichtigten betrieblichen Zusammenhang zwischen den vorhandenen Betriebsteilen (Hofstelle) und dem beantragten Stall sah und sich auch deren Umweltauswirkungen überlagerten. Damit dürfe dieser gewerbliche Stall im Außenbereich nicht errichtet werden, da er die zulässige Größe infolge der Zusammenrechnung mit dem vorhandenen Betrieb überschritte.
Hendrik T. reichte auch gegen diese Verweigerung der Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht in Münster ein. Die Klage richtet sich gegen die Stadt.

VG Münster weist Klage zurück

Gerichtsmühlen mahlen langsam. Und so dauerte es bis zum 7. 12. 2017, ehe das Verwaltungsgericht Münster seine Entscheidung verkündete. Die Klage von Hendrik T. wurde zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Stadt (und damit der der BI), wonach beantragter Stall und Hofstelle zusammen gesehen werden müssen und damit die höchstzulässige Zahl von 1499 Mastplätzen überschritten wäre. Eine Berufung wurde zugelassen und von Hendrik T. auch beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt.

Flurstück und Hofstelle

OVG weist Klage zurück – BI hat gewonnen

Und am 19.März 2020 war es dann endlich soweit. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage von Hendrik T. gegen die Stadt Ibbenbüren zurück (Aktenzeichen: OVG NRW, 10 A 360/18). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Das OVG stellt in seiner Entscheidung eindeutig fest, dass zwischen dem geplanten Stall und der vorhandenen Hofanlage ein betrieblicher Zusammenhang angenommen werden muss.

Mit der Entscheidung des OVG hat die Bürgerinitiative "Tiermastanlagen und ihre Auswirkungen in Uffeln Mitte" ihren fast sechs Jahre währenden Kampf gegen den Schweine-Maststall der Familie T. gewonnen.