Fa. Remondis erhält Genehmigung

IVU fühlt sich mit seinen Einwendungen bestätigt
4. Mai 2020


Die Bezirksregierung Münster hat der Fa. Remondis die Nutzungsänderung des bisherigen Wibarco-Geländes zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Flüssigabfällen am 4. 5. 2020 genehmigt. Allerdings weicht die Genehmigung in Teilen vom Antrag ab.
Zur Erinnerung: Die Fa. Remondis hat das Wibarco-Gelände erworben und Anfang letzten Jahres die veränderte Nutzung zur Lagerung von Flüssigabfällen beantragt. Beim Bürgermeistergespräch im Frühjahr letzten Jahres in Uffeln hatten Remondis-Vertreter das Vorhaben offen erläutert und um Akzeptanz geworben. Die Antragsunterlagen lagen offen aus und konnten eingesehen werden.
Der Interessenverein hatte im IVU-Kurier das Vorhaben beschrieben und auch Zweifel an der Eignung des Wibarco-Tanklagers für eine solche Nutzung geäußert. Insbesondere wurde in Frage gestellt, dass die vorhandenen Tankabsicherungen aus „bindigem“ Boden geeignet sind, als Absicherung für wassergefährdende Stoffe zu dienen und dass die Auffangmöglichkeiten für kontaminiertes Löschwasser reichen (Einzelheiten können im IVU-Kurier Nr. 19 nachgelesen werden).
Diese Vorbehalte formulierte Wilfried Kampmann für den IVU als Einwendungen zum Verfahren und vertrat sie auch beim öffentlichen Erörterungstermin am 14. Mai letzten Jahres (siehe IVU-Kurier Nr. 20), an dem er gemeinsam mit Bernhard Plagemann teilnahm.

Und siehe da, der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung, der dem IVU vorliegt, berücksichtigt in beiden Fällen die Vorbehalte. Entgegen ihrem Antrag darf die Fa. Remondis in einigen Tanks keine wassergefährdenden flüssigen Abfälle lagern. Die Tanks V-610, V-611, V-614 und V-615 dürfen ausschließlich mit nicht wassergefährdenden Flüssigkeiten beaufschlagt werden. Wie vom IVU vermutet, erfüllt ihre Abdichtung aus „bindigem Boden“ die technischen Voraussetzungen nicht. Nach Inaugenscheinnahme der freigelegten Teilabschnitte der Dichtmasse durch das LANUV können die vorgefundenen Bodenmaterialien zwar offensichtlich eine gewisse Abdichtung zum Grundwasser hin bewirken, es handelt sich aber keineswegs um bindigen Boden „vielmehr wurde eine Art Magerbeton vorgefunden, dessen Hauptbestandteile neben einem Bindemittel (vermutlich Zement oder Brandkalk) Sand und Kies sind. Das Material war augenscheinlich standfest und homogen, ließ sich aber mit einem normalen Löffel recht problemlos soweit lockern, dass es in seine Einzelbestandteile zerbröselte“ heißt es in der Begründung zum Genehmigungsbescheid.
Für evtl. anfallendes Löschwasser verlangt der Genehmigungsbescheid, dass geeignete Pumpen vorzuhalten sind, damit das Löschwasser, das innerhalb der Bereiche Tanklager 1, 2 oder 3 gegebenenfalls anfällt, unverzüglich in gesicherte Bereiche (z. B. leere Tanks oder auch in das Becken von Tanklager 4) umgepumpt werden kann. Auch hier fühlt der IVU sich in seiner Einwendung bestätigt.

Ansonsten enthält der Bescheid eine Vielzahl von Hinweisen und Auflagen für den Betrieb der Anlage. Insbesondere muss die Fa. Remondis ein Störfallkonzept entwickeln und dies wegen des Domino-Effektes, der zwischen den beiden Betrieben besteht, mit der Fa. Nouryon abstimmen.
Falls jemand den Bescheid einsehen möchte, kann er sich an den IVU wenden.