Neue Corona-Regeln

12. Februar 2022
Neue Corona-Regeln erleichtern Jugendarbeit im Dorftreff

Mit Wirkung vom 9. Februar wurde die gültige CoronaSch VO geändert. Völlig überraschend bringt sie Erleichterungen für die Jugendarbeit im Dorftreff.

Ab sofort sind alle Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahre (ab 18 Jahre ist man Erwachsener) den immunisierten Personen (Geimpfte und Genesene) gleichgestellt (§ 2 Abs. 8 CoronaSchVO). Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die "Jugendarbeit" nur noch der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) unterliegt (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 CoronaSchVO). Darunter fallen auch die Angebote der Jugendarbeit in Gruppen im Dorftreff/Jugendraum. Dies ist natürlich eine deutliche Erleichterung, denn damit erfüllen alle Kinder und Jugendlichen die coronabedingten Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Angeboten.

Alle gültigen Corona-Bestimmungen für unsere Angebote im Dorftreff/Jugendraum finden Sie ►hier.
Wer sich die gültige CoronaSchVO in Langfassung antun möchte, wird ►hier fündig.