Außenbereichssatzung Nr. 25 "Kronenburg" - 2. Versuch

Neuer Vorstoß war letzlich erfolgreich
2013


Im Jahr 2013 stellte der Anlieger Herr G. über seinen Architekten erneut einen Antrag an die Stadt Ibbenbüren auf eine Erweiterung des Bereiches der Satzung Nr. 25 „Kronenburg“. Die Stadt verwies auf ihre Entscheidung aus dem Jahr 2004 und erkärte, die Rechtslage sei unverändert. Eine Erweiterung des Satzungsbereiche sei somit nicht möglich.
Wieder unterstützte der Interessen-Verein Herrn G. bei den Verhandlungen mit der Stadt. Diesmal erfolgreicher. In intensiven Gesprächen konnte nämlich letztlich ein Kompromiss gefunden werden. Gemeinsam wurde der genaue Verlauf der Grenzlinie der gültigen Satzung festgestellt und ermittelt, welche Position etwaige Wohngebäude genau haben müssten, um vereinbar mit der Satzung zu sein.
So ergaben sich auf dem Grundstück G. weitere Baumöglichkeiten. Anfang 2016 wurde ein Baugrundstück ausparzelliert und verkauft. Es liegt in der Verlängerung der 2003 von der Stadt verkauften Grundstücke und ist über die verängerte Straße erreichbar. Hier machte sich die Weitsicht bei der Straßenplanung im Jahr 2004 bezahlt. Inzwischen ist ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück gebaut worden.
Ein weitere Baumöglichkeit wird seit dem Jahr 2019 von der Tochter des Eigentümers auf dem Grundstück ihrer Eltern genutzt.