Weitere Gewerbe- und Industriefläche in Uffeln?

23. April 2023
Die Änderung des Regionalplanes Münsterland sieht Ausweitung für Uffeln vor

Regionalplanänderung (Entwurf); rot Veränderungen in Uffeln

Der Landesentwicklungsplan NRW ist die „Bibel“ der Landesplanung. Er legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen fest und ist verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. Diese Planung für die einzelnen Regionen wird in den jeweiligen Regionalplänen heruntergebrochen. Für uns ist der Regionalplan Münsterland maßgeblich. Dieser wird jetzt neu gefasst, um ihn an die letzten Änderungen des Landesentwicklungsplanes aus dem Jahr 2019 anzupassen.
Den Änderungsentwurf hat die Bezirksregierung Münster nun ins Internet gestellt. (siehe hier ►). Damit wird interessierten Personen und Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist läuft bis zum 30.September.
Der Interessen-Verein hat sich den Änderungsentwurf angesehen und dabei erstaunt festgestellt, dass die Gewerbe- und Industriebereiche in Uffeln wieder erweitert werden sollen.
Konkret geht es um die Fläche zwischen Hauptstr. und Kanal, die jetzt wieder ab Hofstelle Plagemann bis zur Kanalbrücke in Gänze als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) ausgewiesen werden soll (siehe Karte, rote Markierung, grau unterlegt).

Änderung aus 2019, rechts der jetzt gültige Regionalplan (Ibb 06)

Zur Erinnerung: Erst im Jahr 2019 war dieser Bereich rechtswirksam „heruntergestuft“ worden in einen „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ (AFAB). Damals wollte die Stadt Ibbenbüren in Schierloh weiteren GI-Bereich ausweisen und musste dafür an anderer Stelle der Stadt Kompensationsflächen anbieten, also GIB-Flächen freigeben. Eine der Flächen war die in Uffeln (siehe Foto, Ibb 06). Seitdem endet die GI-Bereich in Uffeln-Ost vor der Hofstelle Plagemann.
Inzwischen hat die Stadt wohl offensichtlich weitere „Kontingente“ für eine Ausweisung von GIB-Flächen von der Regionalplanung „erhalten“ und möchte diese nun wieder in Uffeln schaffen. Gesprochen hat darüber mit den Uffelnern niemand, obwohl Zeit genug gewesen wäre, das ergibt sich aus dem Änderungsprozess, der im Internet dokumentiert ist. Denn danach läuft der entsprechende Antrag der Stadt schon seit mehreren Jahren.
Seinerzeit waren die GIB-Flächen im Industriegebiet Uffeln-Ost teils nur schwer vermarktbar. Dies hat sich inzwischen geändert. Der GIB-Bereich ist so gut wie voll.
Daher ist damit zu rechnen, dass auch die neuen Flächen recht schnell gefüllt werden, wenn der derzeitige Eigentümer sie zur Verfügung stellt.
Für Uffeln hätte das zwei Folgen: Zum einen würden Gewerbe und Industrie noch näher an die Tegelmann-Siedlung heranrücken, der Druck auf die Wohnsiedlung würde größer. Zum anderen würde eine der letzten Flächen, auf der in den nächsten Jahren eine erwähnenswerte Wohnbebauung zumindest noch theoretisch möglich wäre, deutlich verkleinert, da eine Pufferzone zum GIB-Bereich einzuhalten wäre.
Aus diesem Gründen hat der IVU zunächst Vorgehalte gegen diese Ausweitung und wird das Gespräch mit der Stadtverwaltung suchen.

Windenergiegebiet alte Hausmülldeponie

Windenergiegebiete in Uffeln?
Weiterhin weist die vorgesehene Änderung des Regionalplanes zwei neue Windenergiegebiete für Uffeln aus. Hier folgt der veränderte Plan dem erkennbaren politischen Willen, wonach in NRW weitere Flächen für Windenergie auszuweisen sind, und sieht insbesondere Halden und Deponien dafür vor.
So ist nun die auch die Halde Hopstener Str. als Windenergiegebiet ausgewiesen. Nach Informationen des IVU war diese Halde, anders als die Rudolf-Halde, bisher für Erholung und Landschaftsschutz vorgesehen. Mit einem Ausläufer ragt das neue Windenergiegebiet auch bis in die Uffelner Flächen hinein. Außer dem sicherlich erheblich veränderten Landschaftsbild fallen einem gegen eine solche Ausweisung spontan keine Argumente ein, denn irgendwo müssen die "Windmühlen" stehen.
Anders sieht es bei der bereits abgeschlossenen und abgedeckten ehemalige Hausmülldeponie im Steinbruch Westermann aus. Auch sie soll Windenergiegebiet werden (siehe Luftaufnahme).
Hier kommen dem kundigen Betrachter doch sofort Bedenken. So dürfte es fraglich sein, ob im alten Müllkörper die notwendige Standfestigkeit für Windkraftanlagen zu erreichen ist. Der Fels unter der Müllkippe ist zudem durchzogen von alten Bergabaustollen, die nicht kartiert sind. Und auch das Öffnen des alten Müllkörpers, der viele organische Anteile aufweist und immer noch stark Methan ausgast, dürfte unter Klimagesichtspunkten nicht unbedenklich sein. Darüber hinaus fällt sofort die geringe Nähe zur Wohnbebauung ins Auge, ca. 150 m zur Siedlung Uffelner Berg und umgebender Einzelbebauung sowie ca. 450 m zur Tegelmann-Siedlung. Eigentlich zu nah, selbst wenn man zukünftig wohl geringere Abstände akzeptieren muss.
Alles Fragen, die vor einer endgültigen Festlegung geklärt werden müssen. Der IVU wird in dieser Frage auch den Kontakt zur Fa. Westermann suchen.