Innenbebauung "Am Flüddert"

Ein erster Anlauf scheitert
2002


Bild 1: Große Lösung - Aufweitung der Außenbereichssatzung "Am Flüddert"; 1982 von den Anwohnern abgelehnt

Schon kurz nach seiner Gründung wurde der Interessen-Verein vom Sohn eines Eigenheimbesitzers in der Siedlung "Am Flüddert" angesprochen, der auf dem großen Grundstück seines Elternhauses im Innenring der Siedlung in Hinterlage zu seinem Elternhaus ein neues Haus errichten wollte. Seine erste Nachfrage bei der Stadt Ibbenbüren war negativ beschieden worden.
Der IVU nahm Kontakt zur Stadt auf und es kam zu Gesprächen mit Ortsbesichtigung. Die Stadt lehnte den Bau von Wohnhäusern im Innenbereich nicht grundsätzlich ab, forderte aber dazu die Teilrealisierung eines Planes aus den Jahr 1982. In dem Jahr hatten die Anwohner der Siedlung eine von der Stadt vorgeschlagene Aufweitung der Siedlung abgelehnt (Bild 1 "große Lösung").
Sie hatten sich stattdessen für eine moderate Entwicklung durch Verdichtung innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung entschieden (Bild 2, Verdichtung).

Bild 2: Verdichtung innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung "Am Flüddert" - 1982 von der Stadt umgesetzt

Für einen weiteren Ausbau im Innenbereich sah diese Lösung u. a. eine Stichstraße in den Kern der Siedlung vor. Damit sollten die großen Grundstücke im Inneren erschlossen werden. Auch im Jahr 2002 wollte die Stadt nur unter der Voraussetzung dieser neuen Stichstraße den hinteren Bereich der inneren Grundstücke erschließen.
Der IVU votierte nachdrücklich für eine Hinterbebauung, also das Erreichen der neu zu bauenden hinterliegenden Häuser über die vorderen Grundstücke. In anderen Kommunen war diese Art der Bebauung gang und gäbe. Die Stadt Ibbenbüren lehnte dies jedoch kategorisch ab. Als Gründe wurden im Wesentlichen der Brandschutz -Erreichbarkeit der Häuser durch die Feuerwehr- und die Entsorgung -Befahrbarkeit durch die Müllabfuhr- angeführt.
Für eine solche Straße, für die eine Breite von 5 m gefordert wurde, hätten mehrere Grundeigentümer Flächen abgeben müssen. Dazu waren diese nicht bereit.
So scheiterte der auch vom IVU mitgetragene Vorstoß letztlich. Der Antragsteller gab sein Vorhaben auf und vergrößerte sein in vorderer Reihe stehendes Einfamilienhaus.