Dorfentwicklung - Baulücken und andere Möglichkeiten

ab 2003


Vorschlag von Frau Spallek für Uffeln westlich des Kanals

Stadtplanerin unterstützt den Interessen-Verein

Schon im Frühjahr 2003 hatte der Interessen-Verein mit der Stadtplanerin Dipl. Ing. Frau Helga Spallek Verbindung aufgenommen und sie gebeten, Uffeln im Hinblick auf eine mögliche bauliche Dorfentwicklung zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt war dem IVU bereits klar geworden, dass die Stadt Ibbenbüren in dieser Frage keinerlei Initiative ergreifen würde. So sollten Vorschläge für eine mögliche Entwicklung auf der Basis der Arbeit von Frau Spallek jeweils an die Stadt herangetragen werden. Frau Spallek war bereit, den IVU zu unterstützen.
Mitte des Jahres lagen erste Vorschläge vor. Sie waren Grundlage für die Initiative des IVU zur Erweiterung der Außenbereichssatzung Kronenburg, die zumindest teilweise erfolgreich waren. Die Pläne von Frau Spallek zeigten aber auch, wo evtl. noch weitere Baumöglichkeiten durch die Schließung von Baulücken entstehen konnten.
Auf dieser Grundlage wurde weiter mit der Stadt Ibbenbüren verhandelt. Nachdem der IVU auch direkte Gespräche mit der Bezirksregierung in Münster zu dem Thema geführt hatte, lud Stadtbaurat Michels im Dezember 2003 Vertreter der Bezirksregierung, die Fraktionsvorsitzenden der Ratsparteien und den IVU zu einem Behördentermin in Uffeln ein. Basis der Gespräche waren die Pläne der Stadtplanerin Frau Spallek. Leider gab es nicht das für Uffeln erhoffte Ergebnis. Außer der kleinen Erweiterung der Außenbereichssatzung Kronenburg waren keine direkten Ergebnisse zu verzeichnen.

In weiteren Gesprächen mit der Stadt wurde eine Bebauung längs der Ostenwalder Str. zwischen den Häusern Hartken und Hohnhorst kategorisch abgelehnt. Die Fläche zwischen den Häusern Roling und Schröer wurde grundsätzlich als Baulücke anerkannt.
Über die Jahre war die Arbeit von Frau Spallek immer wieder Grundlage für Gespräche mit der Stadt. Diese waren teilweise auch erfolgreich, wenn es um die Nutzung von einzelnen Baulücken ging. Etliche Baulücken an der Nordbahnstraße und Kronenburg konnten so geschlossen werden.

Lärmgutachten - Belastung im Erdgeschoss

Neues Baugebiet Nordbahnstr. ? – leider nein

Frau Spallek hatte auch den Bau einer Häuserreihe entlang der Nordbahnstr. auf den Äckern zwischen dem Haus Hugenroth und der Spedition Bahr bzw. der Spedition Bahr und dem Haus Schmitz vorgeschlagen.
Aus diesem Vorschlag entstand im Jahr 2006 eine Initiative des IVU für ein neues Baugebiet/eine Erweiterung der Außenbereichssatzung Kronenburg auf den jeweiligen Äckern an der Nordbahnstr. Der Eigentümer der Fläche, ein Uffelner Landwirt, war bereit zu verkaufen. Bei der Stadt Ibbenbüren hatte inzwischen der neue Stadtbaurat Robert Siedler seine Arbeit aufgenommen. Die ersten Gespräche in dieser Angelegenheit verliefen ermutigend. Es schien zunächst so, als seien lediglich die Lärmimmissionen zur Nachtzeit durch die angrenzende Spedition Bahr, die Gaststätte Mutter Bahr, die Tecklenburger Nordbahn und den Fahrzeugverkehr auf der Nordbahnstr. ein Problem. Da die Stadt nicht bereit war, die Kosten für ein Lärmgutachten zu tragen, erklärte sich der IVU bereit, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Im Oktober teilte die Stadt Ibbenbüren dann überraschend schriftlich mit, dass die Immissionslage nur ein Teilaspekt sei. Die Gesamtsituation lasse keine geordnete städtebauliche Entwicklung zu, eine Voraussetzung für das Schaffen von Baurecht an dieser Stelle.

Der IVU gab nicht auf und beauftragte trotzdem das Ingenieurbüro Wenker & Gesing aus Gronau mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens. Knapp 4000 € kostete dieses Gutachten, das Anfang 2008 vorlag. Mit Schreiben von März 2008 bewertete die Stadt das Gutachten so, dass die zu erwartende Lärmbelastung eine Bebauung nicht zulasse. In einem Zusatzgutachten stellte der Gutachter fest, dass mit einem Wall längs zum Grundstück der Spedition zumindest eine Bebauung des großen Ackers südlich der Spedition aufgrund der Lärmschutzwerte zulässig wäre.
Aber auch angesichts dieses Gutachtens war die Stadt nicht bereit, die Fläche für eine Bebauung zu entwickeln.
Immer wieder, bis in die jüngere Zeit, machte der IVU entsprechende Vorstöße, leider ohne Erfolg.

Baumöglichkeiten - Uffeln westl. Kanal, 2010

Hinterbebauung zulässig

Wegen der fehlenden Baumöglichkeiten wurde der IVU auch nach 2008 immer wieder bei der Stadt Ibbenbüren vorstellig, sowohl bei der Bauverwaltung, als auch bei den Ratsparteien. Dies führte im Jahr 2010 zu einer Ratsvorlage, in der die Bauverwaltung die aus ihrer Sicht zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Baumöglichkeiten auch unter Berücksichtigung des Abstandes zu vorhanden Industriebetrieben in einer Anlage darstellte. Einige davon sind auch heute (2020) noch frei.
Eine „Hinterbebauung“, also die Zufahrt zum Haus über ein vorderes Grundstück, wurde auch im Jahr 2010 von der Stadt Ibbenbüren noch nicht in Erwägung gezogen.

Hinterbebauung - der Präzedenzfall

Bezüglich einer möglichen Hinterbebauung war der IVU in den Jahren nach 2010 ganz verstärkt tätig, da sich daraus in den vorhandenen Außenbereichssatzungen weitere Möglichkeiten ergeben hätten. Letztlich mit Erfolg. Wohl wegen der von der rot-grünen Landesregierung geforderten Innenverdichtung wurde im Jahr 2016 in der Siedlung Am Flüddert die erste „Hinterbebauung“ genehmigt.
Aus diesem Präzedenzfall ergeben sich innerhalb der Siedlung Am Flüddert und an anderer Stelle in Uffeln nun mehrere weitere Baumöglichkeiten.
Hier wird der IVU am Ball bleiben.