Freizeit- und Amateursport unzulässig

1.November 2020
Neue CoronaSchVO bremst Freizeit- und Amateursport aus

"Der Freizeit- und Amateursportbetreib auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November unzulässig", so legt es die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober fest. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat daraufhin den Spielbetrieb in allen kreislichen und überkreislichen Jugend- und Amateurspielklassen vorerst eingestellt.

Damit hat der Spielbetrieb beim SV Uffeln erstmal bis Ende November Pause. Von dem Verbot ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Das bedeutet, Einzeltraining auf dem Platz ist weiter zulässig, kein Mannschaftstraining. So kann man zumindest etwas für die Kondition tun.
Schade für den SV Uffeln, der nach seinem 6:1-Sieg gegen Teuto Riesenbeck 3 am letzten Wochenende gerade ins "Laufen" gekommen schien.

Wie es weitergeht, wird von der Entwicklung der Corona-Lage abhängen.