6. Dezember 2024
Vorstand des IVU beschließt neue Regelung für Vermietungen
In seiner letzten Sitzung hat sich der Vorstand des IVU u. a. mit der Frage befasst, ob und unter welchen Bedingungen der Dorftreff auch für private Zwecke genutzt werden kann. Aufgrund der Erfahrungen seit Bestehen des Dorftreffs hat er die bisherigen Regelungen geändert und damit vereinfacht. Ab sofort kann der Dorftreff unter erleichterten Bedingungen auch für private Zwecke direkt beim IVU gemietet werden.
Grundsätzlich war das private Mieten bislang auch schon möglich. Aber beim bisherigen Verfahren musste der Interessent sich zuvor bei den Uffelner Wirten erkundigen, ob diese Interesse an der Veranstaltung hatten. Erst wenn dieses Interesse nicht bestand, kam eine Vermietung durch den IVU in Frage.
Das bisherige Verfahren hat sich als umständlich und wenig effektiv erwiesen. Gerade bei kleineren Anlässen führte es zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Interessenten scheuten den Aufwand und nahmen nach einer ersten Anfrage beim IVU dann doch keinen Kontakt mit den Wirten auf. Die Sache hing in der Luft. Eine Anmietung kam häufig nicht zustande.
Zukünftig wird der IVU daher ohne Rückfrage bei den Uffelner Wirten entscheiden. Dabei wird der IVU aber die Interessen der Uffelner Wirte im Auge behalten. Auch weiterhin wird der IVU den Dorftreff grundsätzlich nicht für Anlässe vermieten, die üblicherweise in einer der Uffelner Gaststätten gefeiert werden (Hochzeiten, runde Geburtstage mit vielen Gästen pp.)
Dies wird der IVU allerdings selbst prüfen und dann entscheiden, ob er vermieten will.
Der Dorftreff soll weiterhin vornehmlich den Uffelnern und kirchlichen Gruppen als Treffpunkt für das soziale Miteinander dienen. Aber darüber hinaus hat der IVU auch ein wirtschaftliches Interesse, über die Vermietung des Dorftreffs eine finanzielle Grundlage für den Betrieb des Dorftreffs zu schaffen. Letztlich entstehen laufende Kosten durch die Nutzung, die der IVU tragen muss. Da wir keine Mitgliederbeiträge erheben und auch zukünftig keine Nutzugsgebühren für die „normale“ Nutzung durch die Gruppen erheben wollen, bleibt die Vermietung eine der wenigen Einnahmemöglichkeiten, zumal beim Getränkeverkauf im Dorftreff wegen der niedrigen Preise nur ein schmaler Gewinn übrigbleibt, wenn überhaupt.
Mit dieser neuen Regelung kommt der IVU dem Wunsch vieler Mitglieder nach, die unseren schönen Dorftreff auch für ihre privaten Zwecke nutzen möchten. Wir hoffen, dass die damit verbundene höhere Abnutzung vertretbar ist. Daher erfolgt die Vermietung nach den neuen Regeln zunächst einmal im Rahmen einer Erprobungsphase. Sollten die Erfahrungen negativ sein, behält sich der IVU vor, die Vermietung wieder einzustellen.
Bezüglich der normalen Nutzung ändert sich nichts. Auch zukünftig steht der Dorftreff wie bisher zur regelmäßigen aber auch gelegentlichen Nutzung für folgende Gruppen unentgeltlich zur Verfügung:
Diese Gruppen müssen die konkreten Nutzungszeiten nur bei der Pfarrgemeinde anmelden, da dort zentral der elektronische Belegungskalender geführt wird.
Buchungen bei Ruth Raschke oder ihren Kolleginnen unter Tel.: 05451/ 93 88 97 102.
Dies ist besonders wichtig, um Doppelbelegungen zu vermeiden. Der am Pfarrheim ausgehängte Papierkalender gibt nicht den aktuellen Belegungsstand wieder, da er Wochen im Voraus ausgehängt wird.
Geändert haben sich das Verfahren und die Nutzungsregelungen für Vermietungen für private Zwecke an Mitglieder des IVU, sowie an „externe“ Personen und Gruppen.
Hier die wichtigsten Regelungen:
Bei der privaten Vermietung behält sich der IVU immer eine Entscheidung im Einzelfall vor. Beispielsweise steht der Dorftreff für Veranstaltungen, bei denen der Dorftreff stark leiden kann (z. B. Partys oder ausschweifende Geburtstagsfeiern) im Regelfalle nicht zur Verfügung.
Auch an Personengruppen über 50 Personen wird nur in Ausnahmefällen vermietet, da ansonsten die Abnutzung zu stark ist. Weiterhin achten wir darauf, dass die Interessen der Uffelner Wirte nicht übermäßig tangiert sind und der Anlass der Vermietung darf auch nicht gegen kirchliche Grundsätze verstoßen, schließlich sind wir selbst Mieter im Pfarrheim. Dass unser Mieter zuverlässig sein muss, versteht sich von selbst.
Wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, stehen dem Mieter nur die Räumlichkeiten im Erdgeschoss zur Verfügung, mit Ausnahme der Bücherei.
Das Obergeschoss mit dem Jugendraum wird grundsätzlich nicht durch den IVU für private Zwecke vermietet. Der Pfarrgemeinde ist es unbenommen, für ihre Zwecke auch den Jugendraum zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartner beim IVU sind
August Dieckmann, Tel.: 05459/6181, E-Mail: a.b.dieckmann@gmx.de und
Helga Vorbrink, Tel: 05453/8206, E-Mail: vorbrink.uffeln@t-online.de
Sie kümmern sich für den IVU um den Dorftreff und prüfen bei Anfragen, ob die Räumlichkeiten zum gewünschten Zeitpunkt noch frei sind, teilen verbindlich mit, ob wir vermieten oder nicht und buchen den Dorftreff für die Vermietung im zentralen Belegungskalender bei der Pfarrgemeinde.
Interessenten ist es unbenommen, sich bei der Pfarrgemeinde unter Tel.: 05451/ 93 88 97 102 vorab zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist.
Der Mieter hat eine verantwortliche Person mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Handy-Nr. zu benennen, die für den Interessen-Verein Ansprechpartner ist. Insbesondere gewährleistet sie, dass die Nutzung im Rahmen der Nutzungsregelungen erfolgt. Die Person muss während der Nutzung anwesend und telefonisch erreichbar sein.
Dieser Person werden auch die Mietvereinbarungen und Nutzungsregeln ausgehändigt.
Das pauschale Nutzungsentgelt beträgt bis 25 teilnehmende Personen 50 €, über 25 bis 50 Personen 100 €, soweit nicht im Einzelfall ein anderes Nutzungsentgelt vereinbart wird.
Bei einer Teilnehmerzahl von über 50 Personen wird des Nutzungsentgelt immer im Einzelfall festgesetzt.
Weiter ist im Regelfall eine Kaution von 50 € zu entrichten. Anlassbezogen und bei größeren Teilnehmerzahlen kann auch eine höhere Kaution festgelegt werden.
Das Nutzungsentgelt und die Kaution sind vor der Nutzung auf das Konto des Interessen-Vereins Uffeln zu überweisen.
Die Kaution wird nach beanstandungsloser Nutzung kurzfristig zurückgezahlt.
Mit Überweisung des Nutzungsentgeltes erkennt der Mieter die Regelungen an.
Wenn die Räumlichkeiten nicht persönlich durch einen Vertreter des IVU übergeben werden oder der Schlüssel persönlich ausgehändigt wird, findet der Mieter einen Schlüssel zur Tür unter der Terrassenüberdachung in einem Schlüssel-Safe neben der Tür. Der Code zum Schlüssel-Safe wird dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt.
Getränke, die der IVU im Dorftreff anbietet, sind auch vom IVU zu beziehen.
Für Interne und Externe gelten unterschiedliche Preislisten.
Speisen bietet der IVU nicht an. Nicht vom IVU angebotene Getränke und Speisen kann der Mieter anderweitig ordern.
Wichtig ist, dass der Raum von der nächsten Gruppe ohne große Vorbereitung wieder genutzt werden kann.
Volle Spülmaschinen, volle Mülleimer, schmutzige Gläser, dreckige Böden klebrige Tische usw. als Hinterlassenschaft sind daher absolut inakzeptabel. In solchen Fällen würde eine Reinigung auf Kosten des Mieters fällig und die Kaution einbehalten.
Erwartet wird daher insbesondere Folgendes:
Die kompletten Nutzungsregelungen erhält Mieter vom IVU spätestens vor der Zahlung von Miete und Kaution.
Mit deren Überweisung erkennt er die Regelungen an.
Die Nutzungsregelungen können auch hier im PDF-Format heruntergeladen werden.